Arbeitsrecht:
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Dr. Steffen Görres

Umsetzung Ihrer Interessen in allen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts

„Von mir bekommen Sie mehr als Antworten – Sie bekommen einen Partner, der Ihre arbeitsrechtliche Situation verbessert.“

Beratungsfelder

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Beratung Arbeitsrecht

  • Laufende strategische arbeitsrechtliche Beratung nationaler und internationaler mittelständischer Unternehmen auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts in deutscher und englischer Sprache
  • Beratung und Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten hinsichtlich alle arbeitsrechtlicher Fragen
  • Gerichtliche Vertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten in Urteils- und Beschlussverfahren sowie vor Zivilgerichten, insbesondere zu folgenden Themen:
      
    • Kündigungsschutz
    • Forderungen
    • Maßregelung und Diskriminierung
    • Rechtsstreitigkeiten mit Betriebsräten
  • Arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung

    • Nachweisgesetz
    • Arbeitszeiterfassung
    • Variable Vergütungsregelungen
    • Geheimnisschutz
    • Wettbewerbsverbot
    • Urlaubsrecht
  • Diskriminierung, Entgelttransparenz
  • Umgang mit kranken Arbeitnehmern, Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Abmahnungen Arbeitsrecht
  • Entsendung von Arbeitnehmern
  • Kündigung und sonstige Beendigung von Arbeitsverträgen:
      
    • ordentliche Kündigung
    • außerordentliche (fristlose) Kündigung
    • Verdachtskündigung
    • Massenentlassung
    • Auflösungsvertrag
    • Abwicklungsvertrag
  • Betriebsverfassungsrecht

    • Arbeitsrechtliche Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
    • Beratung bei Betriebsratswahlen
    • Verhandlungen und Konfliktmanagement mit dem Betriebsrat bei Fragen der Mitbestimmung etc.
    • Strategieentwicklung zum Umgang mit dem Betriebsrat
  • Statusfeststellungsverfahren

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Arbeitsrechtliche Veränderungs­prozesse

Beratung und Gestaltung von arbeitsrechtlichen Veränderungsprozessen, insbesondere
  • Umstrukturierung
  • Betriebsänderung
  • Betriebsschließung
  • Betriebsverlegung
  • Betriebsübergang §613a BGB
  • Spaltung und Verschmelzung von Betrieben
  • Beratung und Gestaltung von Interessen­ausgleichs­vereinbarungen und Sozialplänen
  • Beratung und Gestaltung von Unternehmenstransaktionen
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence
  • Post Merger Integration

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Fortbildung Arbeitsrecht

Maßgeschneiderte Seminare, Workshops, Webinars zu Themen aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht in deutscher und englischer Sprache.

Themenbeispiele Inhouse-Seminare für Unternehmen und Personaler:

 

  • Einführung in das Arbeitsrecht für Vorstände, Geschäftsführer und Personaler
  • Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht
  • Wahl des Betriebsrats
  • Umgang mit dem Betriebsrat

Ich verstehe arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen so, dass meine Mandanten in die Lage versetzt werden, strategisch kluge Entscheidungen zu treffen.

Philosophie

Arbeitsrechtliche Beratung ist dann am sinnvollsten und wirksamsten, wenn berücksichtigt wird, dass es im Arbeitsrecht häufig um die Beziehung zwischen Menschen geht. Beispielsweise die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Beziehung zwischen Kollegen oder die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Gute Beratung macht Arbeitsrecht klar und transparent.

Die Zusammenarbeit mit dem Mandanten erfolgt in einer dauerhaften und auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Beziehung. Mandanten werden so beraten, wie man selbst an Stelle des Mandanten beraten werden möchte.

Ziel der Beratung ist es, gemeinsam mit dem individuellen Mandanten dauerhaft und laufend Lösungen in allen arbeitsrechtlichen Bereichen zu erarbeiten, diese zu erläutern und erfolgreich umzusetzen. Alternativen und deren Vor- und Nachteile sowie natürlich auch deren wirtschaftliche Konsequenzen werden aufgezeigt.

Die erarbeiteten Maßnahmen müssen in der Praxis funktionieren und zu konstruktiven, verlässlichen und positiven Arbeitsbedingungen führen. Das gilt in Zeiten des Fachkräftemangels umso mehr.

Der Mandant soll durch eine fachlich hochwertige und verständliche Beratung in die Lage versetzt werden, die für ihn richtige Entscheidung treffen zu können.

Vita

Dr. Steffen Görres,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zur Person

Promovierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Mehr als 20-jährige Berufserfahrung als arbeitsrechtlicher Berater in nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien
  • Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Konstanz
  • Promotion zu einem arbeitsrechtlichen Thema an der Universität Konstanz („Grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung in der EU: Die Umsetzung der europäischen Entsenderichtlinie in deutsches Recht“)
  • Tätigkeit in internationalen und nationalen Wirtschaftskanzleien in Hamburg und München als auf das Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt
  • Secondment in London und Cambridge
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2006
  • Fokussierung auf die umfassende und dauerhafte Beratung mittelständischer Unternehmen im gesamten Bundesgebiet sowie arbeitsrechtliche Beratung von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten

Als arbeits­rechtlicher Berater für den Mittelstand sehe ich meine Aufgabe darin, dauerhaft praktikable Lösungen zum Wohle meiner Mandanten zu finden und umzusetzen.

Netzwerk

Um Mandanten auch in anderen rechtlichen und steuerlichen Themen unterstützen zu können, kooperiere ich unter anderem mit der Hamburger Steuerberater- Wirtschaftsprüfer- und Rechtsanwaltskanzlei CORDES + PARTNER.

Kontakt

Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit? Schreiben Sie mir gerne und wir vereinbaren ein Gespräch.

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